Unsere Kunden und Lieferanten sind unsere Partner. Gemeinsam bilden wir ein Team um gemeinsame wirtschaftliche und emotionale Ziele zu erreichen. Wir gehen aufeinander ein.
Auch die Nutzer unserer Produkte im Alltag sind unsere Kunden – ob Zuhause, als Gast oder Patient. Der Geist unseres Wirkens soll in jeder Sekunde positiv spürbar sein –- im Badezimmer, im Schlafzimmer, in der Küche als auch zu Tisch.
Einhaltung von Recht und Gesetz
Auszug aus unserer Grundsatzerklärung:
Das Befolgen von Gesetzen und Vorschriften ist für uns wesentliches Grundprinzip wirtschaftlich verantwortlichen Handelns. Wir beachten jederzeit die geltenden rechtlichen Verbote und Pflichten, auch wenn damit kurzfristige wirtschaftliche Nachteile oder Schwierigkeiten für das Unternehmen oder einzelne Personen verbunden sind. Sofern nationale Gesetze restriktivere Regelungen aufweisen als die bei der Weberei Pahl geltenden Vorschriften, geht das nationale Recht vor.
Darüber hinaus tolerieren wir keinerlei Form von Bestechung, Korruption, Kartellabsprachen, Diskriminierung oder sonstige Form von Verstößen gegen unsere grundlegenden Werte. Sollte es gleichwohl zu einem Verstoß gegen diese Grundregeln kommen, so werden wir diesen mit aller Härte verfolgen und ahnden.
Vermeidung von Interessenkonflikten
Auszug aus unserer Grundsatzerklärung:
Bei der Weberei Pahl werden Geschäftsentscheidungen ausschließlich im besten Interesse des Unternehmens getroffen. Interessenkonflikte mit privaten Belangen oder anderweitigen wirtschaftlichen oder sonstigen Aktivitäten, auch von Angehörigen oder sonst nahestehenden Personen oder Organisationen sollten schon im Ansatz vermieden werden. Treten sie trotzdem auf, sind sie unter Beachtung von Recht und Gesetz sowie der geltenden Konzernrichtlinien zu lösen. Voraussetzung hierfür ist die transparente Offenlegung des Konflikts.
Unterauftragsvergabe
Auszug aus unserer Grundsatzerklärung:
Die Weberei Pahl erlaubt keine Unteraufträge ohne seine vorherige schriftliche Zustimmung. Alle Verkaufsmuster- und Produktionsaufträge müssen ausnahmslos in von der Weberei Pahl genehmigten Einrichtungen hergestellt werden. Alle Lieferanten sind verpflichtet, zugelassene Unterauftragnehmer und Unterlieferanten kontinuierlich auf ihre soziale und ökologische Verantwortung zu überprüfen, indem Standards verwendet werden, die diese Grundsatzerklärung erfüllen oder übertreffen sowie vereinbarte Auditierungen und Zertifizierungen enthalten.
Fairer Wettbewerb
Auszug aus unserer Grundsatzerklärung:
Das hier mit der Grundsatzerklärung, von der Geschäftsleitung der Weberei Pahl GmbH abgegebene Compliance Commitment ist die Maßgabe für unser Handeln im Wettbewerb:
Die Weberei Pahl steht für technologische Kompetenz, Innovationskraft, Kundenorientierung und motivierte, verantwortungsvoll handelnde Mitarbeiter. Darauf basieren unsere hohe Reputation und der nachhaltige wirtschaftliche Erfolg des txGroup-Verbunds im globalen Wettbewerb. Korruption und Kartellverstöße bedrohen diese Erfolgsgaranten und werden nicht geduldet (Zero Tolerance). Schmiergelder (darunter fallen auch Geschenke und Einladungen) oder Kartellabsprachen sind für uns keine Mittel, um einen Auftrag zu erlangen. Wir verzichten eher wir auf ein Geschäft und auf das Erreichen interner Ziele, als gegen Gesetze zu verstoßen.
Verstöße werden nicht toleriert und führen zu Sanktionen gegen die betroffenen Personen. Alle Geschäftsführer, alle leitenden Angestellten und alle weiteren Mitarbeiter müssen sich über die außerordentlichen Risiken im Klaren sein, die ein Korruptions- oder Kartellfall für die Weberei Pahl, aber auch für sie persönlich bedeuten kann. Jeder Mitarbeiter ist aufgefordert, in seinem Verantwortungsbereich aktiv an der Umsetzung des Compliance Commitments mitzuwirken.
Geldwäscheprävention
Auszug aus unserer Grundsatzerklärung:
Die Weberei Pahl kommt seinen gesetzlichen Verpflichtungen zur Geldwäscheprävention nach und beteiligt sich nicht an Geldwäscheaktivitäten. Jeder Mitarbeiter ist aufgefordert, ungewöhnliche finanzielle Transaktionen, insbesondere unter Einschluss von Barmitteln, die einen Geldwäscheverdacht begründen können, im Zweifel durch die Finanzabteilung und/oder Geschäftsführung prüfen zu lassen.