
Unser Job ist für uns nicht nur ein Arbeitsplatz – es ist unsere Leidenschaft. Gemeinsam begrüßen wir Vielfalt, um ein Arbeitsumfeld zu schaffen, in dem wir uns alle so entfalten können, wie wir sind. Wir begegnen einander stets mit Respekt und Würde. Wir verpflichten uns gegenseitig, diesem hohen Werten zu entsprechen.
Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung
Auszug aus unserer Grundsatzerklärung:
Eine Kultur der Chancengleichheit, des wechselseitigen Vertrauens und gegenseitiger Achtung ist für uns von großer Bedeutung. Wir fördern Chancengleichheit und unterbinden Diskriminierung bei der Einstellung von Arbeitnehmern sowie bei der Beförderung oder Gewährung von Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen. Wir behandeln alle Mitarbeiter gleich, ungeachtet des Geschlechts, des Alters, der Hautfarbe, Kultur, der ethnischen Herkunft, der sexuellen Identität, einer Behinderung, der Religionszugehörigkeit oder Weltanschauung.
Unser Handeln:
(Stand Dezember 2022)
Grundsätzlich leben wir bei der Weberei Pahl, aber auch an unseren Produktionsstätten in der Türkei und Ägypten einen konstruktiven Umgang der offenen Worte. Gleichzeitig sind alle Führungskräfte bis hin zur Geschäftsführung immer für jeden Mitarbeiter ansprechbar. Wir nennen das eine gelebte „Kultur der offenen Tür“ („open door policy“).
Darüber hinaus gibt es je Standort einen Ansprechpartner. Diese definierte Person bzw. Stelle nimmt formell und unabhängig von der Geschäftsleitung Beschwerden/Vorfälle, ohne Benachteiligung für sich selbst, der potentiell betroffenen Personen oder vulnerablen Grupp, an und behandelt diese.
Konkret bedeutet dies im Alltag, dass die Beschwerden / Vorfälle in persönlichen Gesprächen oder auch Teamgesprächen, begleitet durch Moderation und/oder Mediation der Vertrauensperson, besprochen und bestenfalls aufgelöst werden.
Unterstützend wird im unternehmerischen Alltag Wert auf den selbstverständlichen und respektvollen Umgang insbesondere in Bezug auf unterschiedliche „Ansichten“ gelegt. Als Hauptanker wird hier auf den Vorbildcharakter der Führungskräfte, sowie ihr alltäglicher neutraler und respektvoller Umgang mit allen Mitarbeitern – egal welcher Herkunft, mit welchen Ansichten oder mit welchen körperlichen Merkmalen.
Datenschutzkonform werden die Beschwerden / Vorfälle dokumentiert um im Laufe der Zeit die Effektivität des Beschwerdeverfahrens , zu evaluieren.
In unserem ägyptischen Werk gibt es darüber hinaus noch weitere Richtlinien welche das gemeinsame Miteinander zusätzlich unterstützen:
- Human rights policy
- Policy of child labour, discrimination etc.
(Stand März 2022)
Wir sind uns bewusst, dass wir sowohl in unseren Werken in Külsheim, Türkei und Ägypten vulnerable Gruppen in unserem Mitarbeiterstamm haben. Im Moment identifizieren wir folgende Brennpunkte:
Frauenbild aufgrund religiöser/ethischer Herkunft, Schwangerschaften, Unterschiedliche Corona/Impfansichten von Mitarbeitern, Zuordnung von Tätigkeiten mit niedriger Wertschätzung, Inakzeptanz von Personen aus unterschiedlichen Gesellschaftsschichten, Persönliches/individuelles Ausleben unterschiedlicher religiöser/kultureller Ansichten.
Wir beobachten diese Gruppen kontinuierlich regelmäßig um neue individuelle Situationen zu erkennen und zu berücksichtigen.
Menschen- und Arbeitnehmerrechte
Auszug aus unserer Grundsatzerklärung:
Wir orientieren uns an den international anerkannten Prinzipien zum Schutze der Menschen- und Arbeitsrechte, wie sie in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen, den ILO-Kernarbeitsnormen, den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte sowie den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen zum Ausdruck kommen.
Darüber hinaus richtet sich der Code an den Zielen relevanter nationaler Initiativen wie beispielsweise dem Bündnis für nachhaltige Textilien oder dem Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte sowie an internationale Vereinbarungen zum Schutz der Umwelt aus. Diese völkerrechtlichen Vereinbarungen binden grundsätzlich Staaten – nicht Unternehmen; ihre Durchsetzung ist staatliche Aufgabe. Wir, ein Unternehmen der Textil- und Modeindustrie unterstützen das Ziel der Durchsetzung von Menschenrechten, Arbeits-, Sozial- und Ökologiestandards in den wirtschaftlichen Wertschöpfungsprozessen.
Wir erkennen die Rechte aller Mitarbeiter an. Wir lehnen jegliche Form der Zwangs- und Kinderarbeit strikt ab, genauso wie die Behinderung rechtmäßiger Interessenvertretung von Arbeitnehmern sowie überlange Arbeitszeiten ohne den Ausgleich von Überstunden. Das Recht auf eine angemessene Vergütung wird für alle Beschäftigten anerkannt. Die Entlohnung und die sonstigen Leistungen entsprechen mindestens den jeweiligen nationalen und lokalen gesetzlichen Normen bzw. dem Niveau der nationalen Wirtschaftsbereiche/Branchen und Regionen.
Für uns ist eine vertrauensvolle und enge Zusammenarbeit mit den Arbeitnehmern maßgeblicher Bestandteil und bewährter Grundpfeiler der Unternehmenspolitik. Basis des gegenseitigen Vertrauens und kooperativen Miteinanders ist ein offener und konstruktiver Dialog geprägt von gegenseitigem Respekt.
Unser Handeln:
(Stand Dezember 2022)
Für uns ist Einhaltung der Menschenrechte bloße Selbstverständlichkeit.
Da uns Lippenbekenntnisse nicht genügen, haben wir für die Weberei Pahl eine Grundsatzerklärung erlassen.
Parallel hierzu werden alle direkten Geschäftspartner mit einer Lieferantenvereinbarung zur Bestätigung ihrer selbstverantwortlichen Einhaltung dieses Verhaltenskodexes verpflichtet
Darüber hinaus haben wir in unserem ägyptischen Werk noch weitere Richtlinien welche das gemeinsame Miteinander zusätzlich untermauern:
- Human rights policy
- Policy of child labour, discrimination etc.
Darüber hinaus können wir bestätigen, dass die Löhne in unseren Produktionswerken in der niedrigsten Lohnkategorie rund 20% (Türkei) bzw. über 50% (Ägypten) über dem landesüblichen Basislohn liegen.
Arbeits- und Gesundheitsschutz
Auszug aus unserer Grundsatzerklärung:
Die Sicherheit und die Gesundheit unserer Mitarbeiter sind neben der Qualität unserer Erzeugnisse und dem wirtschaftlichen Erfolg ein gleichrangiges hohes Unternehmensziel.
Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz sind integraler Bestandteil aller Betriebsabläufe und werden von Anfang an – bereits in der Planungsphase – in die technischen, ökonomischen und sozialen Überlegungen mit einbezogen. Jeder unserer Mitarbeiter fördert die Sicherheit und den Gesundheitsschutz in seinem Arbeitsumfeld und hält sich an die Vorschriften zum Arbeits- und Gesundheitsschutz. Jede Führungskraft ist verpflichtet, ihre Mitarbeiter in der Wahrnehmung dieser Verantwortung zu unterweisen und zu unterstützen. Für Mitarbeiter von Lieferanten und Subunternehmen im Auftrag der Weberei Pahl gelten gleiche Sicherheitsstandards wie für unsere Mitarbeiter. Dies wird bei der Auswahl und der Zusammenarbeit berücksichtigt.
Unser Handeln:
(Stand Dezember 2022)
Als in Deutschland agierendes Unternehmen und zur Sicherstellung eines möglichst gefahrlosen Betriebes, hat die Weberei Pahl einen Arbeitsschutzbeauftragten bestellt.
Parallel hierzu wurde in unserem Produktionswerk in Ägypten die sogenannte „Health and safety Policy“ etabliert.
(Auszug aus dem letzten Sedex SMETA audit von Dezember 2022: „The factory provided safe and hygienic working environment according to the risk assessment plan and hazard identification procedure updated on 5/12/2022, also checked health & safety records such as (emergency preparedness and response procedure) updated on 5/12/2022”)
Das Audit hat zudem 4 Verfehlungen festgestellt, welche im sogenannten Corrective Action Plan Report (CAPR) festgehalten wurden und deren Behebung von uns entsprechend nachverfolgt wird. Zusätzlich werden wir die Anzahl der festgestellten Verfehlungen ab sofort jährlich monitoren.
