Unser Arbeitsplatz ist nicht nur ein Job – es ist unsere Leidenschaft. Wir begrüßen Vielfalt, um ein Arbeitsumfeld zu schaffen, in dem wir uns alle so entfalten können, wie wir sind. Wir behandeln einander stets mit Respekt und Würde. Wir verpflichten uns gegenseitig, diesem hohen Standard zu entsprechen.

Das „Wir“ bilden wir auch gemeinsam mit unseren Kunden und Lieferanten in engen Partnerschaften. Gemeinsam bilden wir ein Team um gemeinsame wirtschaftliche und emotionale Ziele zu erreichen. Wir gehen aufeinander ein.

Kunden sind auch die Nutzer unserer Produkte im Alltag – ob zuhause, als Gast oder Patient. Der Geist unseres Wirkens soll in jeder Sekunde positiv spürbar sein – im Badezimmer, im Schlaf und zu Tisch.

Auszug aus unserer Grundsatzerklärung:

Eine Kultur der Chancengleichheit, des wechselseitigen Vertrauens und gegenseitiger Achtung ist für uns von großer Bedeutung. Wir fördern Chancengleichheit und unterbinden Diskriminierung bei der Einstellung von Arbeitnehmern sowie bei der Beförderung oder Gewährung von Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen. Wir behandeln alle Mitarbeiter gleich, ungeachtet des Geschlechts, des Alters, der Hautfarbe, Kultur, der ethnischen Herkunft, der sexuellen Identität, einer Behinderung, der Religionszugehörigkeit oder Weltanschauung.

Unser Handeln:

(Stand Juli 2023)


Im Zuge unserer fortwährenden Risikoanalyse haben wir einen weiteren Fokus auf vulnerable Gruppe sowie deren Bedarfe gesetzt.
In quasi allen Ländern, welche zur textilen Lieferkette beitragen, weisen sowohl staatliche als auch unabhängige Berichte regelmäßig darauf hin, dass insbesondere Frauen, aber auch Menschen von kulturellen oder religiösen Minderheiten im jeweiligen Land nicht nur unser geringer Wertschätzung, sondern auch weiterer Repressalien leiden. Auch kann man in unseren Medien immer wieder verfolgen, dass Mitmenschen, mit unterschiedlichen Geschlechtsidentitäten / sexuellen Orientierungen unter Diskriminierung, Ausgrenzung aber auch unter Nicht-Akzeptanz bis hin zur Androhung von empfindlichen Strafen leiden bzw. leben müssen.
Wir haben uns in einem ersten Schritt daher verstärkt noch einmal um eine Einschätzung direkt in unseren Produktionswerken in Ägypten und der Türkei bemüht. Selbstverständlich können wir uns nicht freisprechen von möglich Themen die in diesem Zusammenhang aufkommen können.

Wir bieten, gemeinsam mit dem Management vor Ort, eine offene Kommunikationskultur an. Persönliche Schwierigkeiten werden von uns unser strengster Verschwiegenheit behandelt. Die vorhandenen human rights policy sowie policy of child labour and discrimination sollen allen Betroffenen hierzu die entsprechende Sicherheit geben und gleichzeitig Bekenntnis als Arbeitgeber sein, keinerlei Demütigungen gegenüber Mitmenschen zu akzeptieren und zu tolerieren.
Gleichzeitig setzen wir uns in diesem Rahmen dafür ein, Betroffene zu schützen und nachhaltige Lösungen zur Behebung der Schwierigkeiten zu finden.

In diesem Zusammenhang haben wir uns mit dem Management unserer Produktionswerke auf eine noch engere Kommunikation verständigt. Einen bisher fallbezogenen Austausch werden wir in eine Regel-Kommunikation inkl. entsprechender Regel-Dokumentation überführen.

In einem erweiterten Schritt haben wir daher die Inhalte der vor Ort vorhandenen „policies“ (Unternehmensrichtlinien) genauer hinterfragt und in diesem Zusammenhang auch Übersetzungen (insbesondere aus dem Arabischen ins Englische) vornehmen lassen.

In Bezug auf Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung haben wir die Anti-discrimination policy sowie die Inhumane treatment policy bewertet.

Die Richtlinien beinhalten klare Statements und Bekenntnisse zu allen relevanten Punkten und decken sich auch mit der bereits gemeinsam gegengezeichneten Grundsatzerklärung. Dies bedeutet damit auch die Bekenntnis zur Einhaltung von internationalen Standards – in Verbindung mit vorherrschenden nationalen Gesetzen.
Wir wollen uns damit aber nicht zufriedengeben. Als klare Maßnahme wurde von uns definiert, dass wir uns vor Ort auch selbst noch einmal ein Bild von der Situation machen werden. Und dies selbstverständlich auch regelmäßig nachhalten wollen.

Gleichzeitig stellt sich für uns zum aktuellen Zeitpunkt der Zugriff bzw. Durchgriff auf Informationen über Tier 3 und in der Lieferkette weiterführende Partner noch als Herausforderung dar.

Im Zuge unserer Auditierung zum „Grünen Knopf“, erwarten die Regularien des Grünen Knopfes in der sogenannten „Indikatoren Stufe A“ Informationen „mindestens [von] Zulieferer auf Ebene der Konfektion und der Nassprozesse.“ Unsere Produktionswerke als „Tier 1-Zulieferer“ bilden vom Weben, Färben bis hin zur Konfektion eine vollstufige Prozesskette ab. „Konfektion“ und „Nassprozesse“ sind somit „unter einem Dach“ vereint und können von uns transparent bewertet werden.

Deshalb fokussieren wir uns bereits heute auf die „Indikatoren Stufe B“ welche von uns in 24 Monaten Informationen „mindestens [der] Zulieferer auf Ebene der Flächen- und Garnherstellung“. Dies entspricht für uns den Ebenen „Tier 1“ sowie „Tier 2“.
Insbesondere die Garnlieferanten bilden die Tier 2-Ebene. Auch hier liegen uns bereits erste Zertifikate vor ,welche eine weiterführende nachhaltige Lieferkette bestätigen.

Des Weiteren erwartet der Grüne Knopf von uns Informationen „auf Ebene der Rohstoffgewinnung“. Hier „mindestens Informationen zum Herkunftsland und -region“. Hier sehen wir unsere Aufgabe noch nicht abgeschlossen und wollen weiterführende direkte Informationen einholen.


(Stand Dezember 2022)

Grundsätzlich leben wir bei der Weberei Pahl, aber auch an unseren Produktionsstätten in der Türkei und Ägypten einen konstruktiven Umgang der offenen Worte. Gleichzeitig sind alle Führungskräfte bis hin zur Geschäftsführung immer für jeden Mitarbeiter ansprechbar. Wir nennen das eine gelebte „Kultur der offenen Tür“ („open door policy“).

Darüber hinaus gibt es je Standort einen Ansprechpartner. Diese definierte Person bzw. Stelle nimmt formell und unabhängig von der Geschäftsleitung Beschwerden/Vorfälle, ohne Benachteiligung für sich selbst, der potentiell betroffenen Personen oder vulnerablen Grupp, an und behandelt diese.

Konkret bedeutet dies im Alltag, dass die Beschwerden / Vorfälle in persönlichen Gesprächen oder auch Teamgesprächen, begleitet durch Moderation und/oder Mediation der Vertrauensperson, besprochen und bestenfalls aufgelöst werden.
Unterstützend wird im unternehmerischen Alltag Wert auf den selbstverständlichen und respektvollen Umgang insbesondere in Bezug auf unterschiedliche „Ansichten“ gelegt. Als Hauptanker wird hier auf den Vorbildcharakter der Führungskräfte, sowie ihr alltäglicher neutraler und respektvoller Umgang mit allen Mitarbeitern – egal welcher Herkunft, mit welchen Ansichten oder mit welchen körperlichen Merkmalen.

Datenschutzkonform werden die Beschwerden / Vorfälle dokumentiert um im Laufe der Zeit die Effektivität des Beschwerdeverfahrens , zu evaluieren.

In unserem ägyptischen Werk gibt es darüber hinaus noch weitere Richtlinien welche das gemeinsame Miteinander zusätzlich unterstützen:

  • Human rights policy
  • Policy of child labour, discrimination etc.

(Stand März 2022)

Wir sind uns bewusst, dass wir sowohl in unseren Werken in Külsheim, Türkei und Ägypten vulnerable Gruppen in unserem Mitarbeiterstamm haben. Im Moment identifizieren wir folgende Brennpunkte:
Frauenbild aufgrund religiöser/ethischer Herkunft, Schwangerschaften, Unterschiedliche Corona/Impfansichten von Mitarbeitern, Zuordnung von Tätigkeiten mit niedriger Wertschätzung, Inakzeptanz von Personen aus unterschiedlichen Gesellschaftsschichten, Persönliches/individuelles Ausleben unterschiedlicher religiöser/kultureller Ansichten.
Wir beobachten diese Gruppen kontinuierlich regelmäßig um neue individuelle Situationen zu erkennen und zu berücksichtigen.

Auszug aus unserer Grundsatzerklärung:

Wir orientieren uns an den international anerkannten Prinzipien zum Schutze der Menschen- und Arbeitsrechte, wie sie in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen, den ILO-Kernarbeitsnormen, den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte sowie den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen  zum Ausdruck kommen.
Darüber hinaus richtet sich der Code an den Zielen relevanter nationaler Initiativen wie beispielsweise dem Bündnis für nachhaltige Textilien oder dem Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte sowie an internationale Vereinbarungen zum Schutz der Umwelt aus. Diese völkerrechtlichen Vereinbarungen binden grundsätzlich Staaten – nicht Unternehmen; ihre Durchsetzung ist staatliche Aufgabe. Wir, ein Unternehmen der Textil- und Modeindustrie unterstützen das Ziel der Durchsetzung von Menschenrechten, Arbeits-, Sozial- und Ökologiestandards in den wirtschaftlichen Wertschöpfungsprozessen.
Wir erkennen die Rechte aller Mitarbeiter an. Wir lehnen jegliche Form der Zwangs- und Kinderarbeit strikt ab, genauso wie die Behinderung rechtmäßiger Interessenvertretung von Arbeitnehmern sowie überlange Arbeitszeiten ohne den Ausgleich von Überstunden. Das Recht auf eine angemessene Vergütung wird für alle Beschäftigten anerkannt. Die Entlohnung und die sonstigen Leistungen entsprechen mindestens den jeweiligen nationalen und lokalen gesetzlichen Normen bzw. dem Niveau der nationalen Wirtschaftsbereiche/Branchen und Regionen. Darüber hinaus arbeiten wir gemeinsam mit unseren Partnern daran die Zahlung existenzsichernder Löhne („living wage“) zu ermöglichen.

Für die Weberei Pahl ist eine vertrauensvolle und enge Zusammenarbeit mit den Arbeitnehmern maßgeblicher Bestandteil und bewährter Grundpfeiler der Unternehmenspolitik. Basis des gegenseitigen Vertrauens und kooperativen Miteinanders ist ein offener und konstruktiver Dialog geprägt von gegenseitigem Respekt.

Für Mitarbeiter von Lieferanten und Subunternehmen gelten gleiche Standards wie für unsere Mitarbeiter. Dies wird bei der Auswahl und der Zusammenarbeit berücksichtigt.

Unser Handeln:

(Stand Juli 2023)

Wie bereits im Bereich „Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung“ erwähnt, bewerten wir im Rahmen unserer Risikoanalyse kontinuierlich die Risiken an unsere Produktionsstandorten sowie darüber hinaus in der Zusammenarbeit mit den Partnern in der weiterführenden Lieferkette.

In einem erweiterten Schritt haben wir daher die Inhalte der vor Ort vorhandenen „policies“ (Unternehmensrichtlinien) genauer hinterfragt und in diesem Zusammenhang auch Übersetzungen (insbesondere aus dem Arabischen ins Englische) vornehmen lassen.

In Bezug auf Menschen und Arbeitnehmerrechte haben wir die Human rights policy, die Policy of child labour sowie die Policy of freedom of expression and negotiations bewertet. Die Richtlinien beinhalten klare Statements und Bekenntnisse zu allen relevanten Punkten und decken sich auch mit der bereits gemeinsam gegengezeichneten Grundsatzerklärung. Dies bedeutet damit auch die Bekenntnis zur Einhaltung von internationalen Standards – in Verbindung mit vorherrschenden nationalen Gesetzen.
Wir wollen uns damit aber nicht zufriedengeben. Als klare Maßnahme wurde von uns definiert, dass wir uns vor Ort auch selbst noch einmal ein Bild von der Situation machen werden. Und dies selbstverständlich auch regelmäßig nachhalten wollen.



Für uns stellt sich zum aktuellen Zeitpunkt der Zugriff bzw. Durchgriff auf Informationen über Tier 3 und in der Lieferkette weiterführende Partner noch als Herausforderung dar.

Im Zuge unserer Auditierung zum „Grünen Knopf“, erwarten die Regularien des Grünen Knopfes in der sogenannten „Indikatoren Stufe A“ Informationen „mindestens [von] Zulieferer auf Ebene der Konfektion und der Nassprozesse.“ Unsere Produktionswerke als „Tier 1-Zulieferer“ bilden vom Weben, Färben bis hin zur Konfektion eine vollstufige Prozesskette ab. „Konfektion“ und „Nassprozesse“ sind somit „unter einem Dach“ vereint und können von uns transparent bewertet werden.

Deshalb fokussieren wir uns bereits heute auf die „Indikatoren Stufe B“ welche von uns in 24 Monaten Informationen „mindestens [der] Zulieferer auf Ebene der Flächen- und Garnherstellung“. Dies entspricht für uns den Ebenen „Tier 1“ sowie „Tier 2“.
Insbesondere die Garnlieferanten bilden die Tier 2-Ebene. Auch hier liegen uns bereits erste Zertifikate vor ,welche eine weiterführende nachhaltige Lieferkette bestätigen.

Des Weiteren erwartet der Grüne Knopf von uns Informationen „auf Ebene der Rohstoffgewinnung“. Hier „mindestens Informationen zum Herkunftsland und -region“. Hier sehen wir unsere Aufgabe noch nicht abgeschlossen und wollen weiterführende direkte Informationen einholen.


(Stand Dezember 2022)

Für uns ist Einhaltung der Menschenrechte bloße Selbstverständlichkeit.

Da uns Lippenbekenntnisse nicht genügen, haben wir für die Weberei Pahl eine Grundsatzerklärung erlassen.

Parallel hierzu werden alle direkten Geschäftspartner mit einer Lieferantenvereinbarung zur Bestätigung ihrer selbstverantwortlichen Einhaltung dieses Verhaltenskodexes verpflichtet

Darüber hinaus haben wir in unserem ägyptischen Werk noch weitere Richtlinien welche das gemeinsame Miteinander zusätzlich untermauern:

  • Human rights policy
  • Policy of child labour, discrimination etc.

Darüber hinaus können wir bestätigen, dass die Löhne in unseren Produktionswerken in der niedrigsten Lohnkategorie rund 20% (Türkei) bzw. über 50% (Ägypten) über dem landesüblichen Basislohn liegen.

Auszug aus unserer Grundsatzerklärung:

Die Sicherheit und die Gesundheit unserer Mitarbeiter sind neben der Qualität unserer Erzeugnisse und dem wirtschaftlichen Erfolg ein gleichrangiges hohes Unternehmensziel.

Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz sind integraler Bestandteil aller Betriebsabläufe und werden von Anfang an – bereits in der Planungsphase – in die technischen, ökonomischen und sozialen Überlegungen mit einbezogen. Jeder unserer Mitarbeiter fördert die Sicherheit und den Gesundheitsschutz in seinem Arbeitsumfeld und hält sich an die Vorschriften zum Arbeits- und Gesundheitsschutz. Jede Führungskraft ist verpflichtet, ihre Mitarbeiter in der Wahrnehmung dieser Verantwortung zu unterweisen und zu unterstützen. Für Mitarbeiter von Lieferanten und Subunternehmen im Auftrag der Weberei Pahl gelten gleiche Sicherheitsstandards wie für unsere Mitarbeiter. Dies wird bei der Auswahl und der Zusammenarbeit berücksichtigt.

Unser Handeln:

(Stand August 2023)

Wir haben die im Sedex SMETA audit von Dezember 2022 festgestellten Verfehlungen hinterfragt und eine Bestätigung deren Erledigung erbeten. Uns liegt eine entsprechende Erklärung inkl. Bilder-Dokumentation vor, welche die Erledigung der vier Verfehlungen aus unserer Sicht eindeutig belegen.

Darüber hinaus liegt uns nun auch Inhalt & Übersetzung der vorhandenen „health & safety“-Unternehmensrichtlinien vor. Die Richtlinie bekennt sich zur Einhaltung von internationalen Standards wie SA8000 sowie den darunter auch den am Produktionsstandort vorliegenden Managementstandards ISO 9001/2015, ISO14001/2015 und ISO 45001/2019.
Wir wollen uns damit aber nicht zufriedengeben. Als klare Maßnahme wurde von uns definiert, dass wir uns vor Ort auch selbst noch einmal ein Bild von der Situation machen werden. Und dies selbstverständlich auch regelmäßig nachhalten wollen.


(Stand Dezember 2022)

Als in Deutschland agierendes Unternehmen und zur Sicherstellung eines möglichst gefahrlosen Betriebes, hat die Weberei Pahl einen Arbeitsschutzbeauftragten bestellt.

Parallel hierzu wurde in unserem Produktionswerk in Ägypten die sogenannte „Health and safety Policy“ etabliert.
(Auszug aus dem letzten Sedex SMETA audit von Dezember 2022: „The factory provided safe and hygienic working environment according to the risk assessment plan and hazard identification procedure updated on 5/12/2022, also checked health & safety records such as (emergency preparedness and response procedure) updated on 5/12/2022”)

Das Audit hat zudem 4 Verfehlungen festgestellt, welche im sogenannten Corrective Action Plan Report (CAPR) festgehalten wurden und deren Behebung von uns entsprechend nachverfolgt wird. Zusätzlich werden wir die Anzahl der festgestellten Verfehlungen ab sofort jährlich monitoren.

Stand: 31.12.2022

Auszug aus unserer Grundsatzerklärung:

Das Befolgen von Gesetzen und Vorschriften ist für uns wesentliches Grundprinzip wirtschaftlich verantwortlichen Handelns. Wir beachten jederzeit die geltenden rechtlichen Verbote und Pflichten, auch wenn damit kurzfristige wirtschaftliche Nachteile oder Schwierigkeiten für das Unternehmen oder einzelne Personen verbunden sind. Sofern nationale Gesetze restriktivere Regelungen aufweisen als die bei der Weberei Pahl geltenden Vorschriften, geht das nationale Recht vor.

Darüber hinaus tolerieren wir keinerlei Form von Bestechung, Korruption, Kartellabsprachen, Diskriminierung oder sonstige Form von Verstößen gegen unsere grundlegenden Werte. Sollte es gleichwohl zu einem Verstoß gegen diese Grundregeln kommen, so werden wir diesen mit aller Härte verfolgen und ahnden.

Auszug aus unserer Grundsatzerklärung:

Wie an anderen Stellen ebenfalls dargelegt, soll unser Handeln zu keinen negativen Auswirkungen auf Menschenrechte, Umwelt und Integrität in den textilen Lieferketten führen. Ein Kernelement hierzu ist unser verantwortungsvolles Agieren mit unseren Partnern. Offenheit und Transparenz sowie Gespräche auf Augenhöhe prägen unser Miteinander. Wir versuchen ein Gespür für die Belange vor Ort zu erhalten. Durch unsere enge familiäre und gesellschaftsrechtliche Bindung zu unseren Produktionswerken ist hier bereits eine starke Grundlage vorhanden, auf deren Basis wir viele tagtägliche Abstimmungen und Entscheidungen auf kurzen Wegen erledigen können aber auch strategische Themen mit Umsicht und Weitblick angehen können.

Auch zu unseren weiteren direkten und indirekten Geschäftspartnern versuchen wir durch gleiches Vorgehen und Verhalten einen ähnlich partnerschaftlichen und vor allem langfristigen Kontakt zu pflegen.

„Unser Handeln“:
(Stand Mai 2023)
Das in der Grundsatzerklärung erwähnte gleiche Vorgehen und Verhalten durch uns, aber auch durch unsere Geschäftspartner, haben wir in zwei Compliance Regelungen festgehalten. Bereits unser internes Regelwerk zu „Start und Beendigung von Geschäftsbeziehungen“ hält die Prüfung klarer Voraussetzungen fest, unter welchen wir Geschäftsbeziehungen eingehen bzw. auflösen. An eine Auflösung ist bereits vor Beginn einer Geschäftsbeziehung zu denken. Ggf. muss gar keine neue Geschäftsbeziehung aufgebaut werden.
Im zweiten Schritt treffen wir mit unseren Partnern Vereinbarungen welche im eindeutigen Sinne unserer Grundsatzerklärung stehen. Gleichzeitig verpflichten wir unsere Partner damit, auch ihre weiterführenden Partnerschaften auf dieser Basis zu prüfen und zu pflegen.

Auszug aus unserer Grundsatzerklärung:

Bei der Weberei Pahl werden Geschäftsentscheidungen ausschließlich im besten Interesse des Unternehmens getroffen. Interessenkonflikte mit privaten Belangen oder anderweitigen wirtschaftlichen oder sonstigen Aktivitäten, auch von Angehörigen oder sonst nahestehenden Personen oder Organisationen sollten schon im Ansatz vermieden werden. Treten sie trotzdem auf, sind sie unter Beachtung von Recht und Gesetz sowie der geltenden Konzernrichtlinien zu lösen. Voraussetzung hierfür ist die transparente Offenlegung des Konflikts.

Auszug aus unserer Grundsatzerklärung:

Die Weberei Pahl erlaubt keine Unteraufträge ohne seine vorherige schriftliche Zustimmung. Alle Verkaufsmuster- und Produktionsaufträge müssen ausnahmslos in von der Weberei Pahl genehmigten Einrichtungen hergestellt werden. Alle Lieferanten sind verpflichtet, zugelassene Unterauftragnehmer und Unterlieferanten kontinuierlich auf ihre soziale und ökologische Verantwortung zu überprüfen, indem Standards verwendet werden, die diese Grundsatzerklärung erfüllen oder übertreffen sowie vereinbarte Auditierungen und Zertifizierungen enthalten.

Auszug aus unserer Grundsatzerklärung:

Das von der Geschäftsleitung der Weberei Pahl GmbH abgegebene Compliance Commitment ist die Maßgabe für unser Handeln im Wettbewerb: die Weberei Pahl steht für technologische Kompetenz, Innovationskraft, Kundenorientierung und motivierte, verantwortungsvoll handelnde Mitarbeiter. Darauf basieren unsere hohe Reputation und der nachhaltige wirtschaftliche Erfolg des Konzerns im globalen Wettbewerb. Korruption und Kartellverstöße bedrohen diese Erfolgsgaranten und werden nicht geduldet (Zero Tolerance). Schmiergelder (darunter fallen auch Geschenke und Einladungen) oder Kartellabsprachen sind für uns keine Mittel, um einen Auftrag zu erlangen. Lieber verzichten wir auf ein Geschäft und auf das Erreichen interner Ziele, als gegen Gesetze zu verstoßen.
Verstöße werden nicht toleriert und führen zu Sanktionen gegen die betroffenen Personen. Alle Geschäftsführer, alle leitenden Angestellten und alle weiteren Mitarbeiter müssen sich über die außerordentlichen Risiken im Klaren sein, die ein Korruptions- oder Kartellfall für die Weberei Pahl, aber auch für sie persönlich bedeuten kann. Jeder Mitarbeiter ist aufgefordert, in seinem Verantwortungsbereich aktiv an der Umsetzung des Compliance Commitments mitzuwirken.

Auszug aus unserer Grundsatzerklärung:

Die Weberei Pahl kommt seinen gesetzlichen Verpflichtungen zur Geldwäscheprävention nach und beteiligt sich nicht an Geldwäscheaktivitäten. Jeder Mitarbeiter ist aufgefordert, ungewöhnliche finanzielle Transaktionen, insbesondere unter Einschluss von Barmitteln, die einen Geldwäscheverdacht begründen können, im Zweifel durch die Finanz-Abteilung prüfen zu lassen.

Auszug aus unserer Grundsatzerklärung:

Wir verwenden das Eigentum und die Ressourcen des Unternehmens sachgemäß und schonend und schützen es vor Verlust, Diebstahl oder Missbrauch. Das geistige Eigentum unseres Unternehmens stellt einen Wettbewerbsvorteil für die Weberei Pahl und somit ein schützenswertes Gut dar, das wir gegen jeden unerlaubten Zugriff durch Dritte verteidigen.

Wir verwenden materielles und immaterielles Eigentum des Unternehmens ausschließlich für Unternehmenszwecke und nicht für persönliche Zwecke, sofern es nicht ausdrücklich erlaubt wurde. Unsere Mitarbeiter tragen gemeinsam mit ihren Vorgesetzten Verantwortung dafür, dass Art und Umfang von Geschäftsreisen immer in einem angemessenen Verhältnis zum jeweiligen Reisezweck stehen und unter Berücksichtigung von Zeit- und Kostenaspekten wirtschaftlich geplant und durchgeführt werden.

Unser Handeln:
(Stand: heute)

Seit 2017 wurde aus einer langjährigen engen Partnerschaft ein starker Verbund. Seit nunmehr über einem Viertel Jahrhundert (!) vereinen wir unsere Expertise, Erfahrung und entwickeln diese Tag für Tag weiter.

Die Verbindung unserer gesellschaftsrechtlichen Strukturen mit der familiären Dynamik unserer Inhaber lassen im Markt einmalige Synergien entstehen.

Auszug aus unserer Grundsatzerklärung:

Trotz aller Bemühungen zu einem offenen und fairen Umgang miteinander, können im Alltag die unterschiedlichen Themen von unterschiedlichen Menschen unterschiedlich bewertet werden. Unrechtmäßige oder auch als unrechtmäßig empfundene Belange können von jedermann zu jederzeit benannt bzw. gemeldet werden.
Alle Meldung können auf eigenen Wunsch auch unter Wahrung der Anonymität von uns behandelt werden, um so Beschwerdeführende bzw. Hinweisgeber vor etwaigen Vergeltungsmaßnahmen im Rahmen unserer Möglichkeiten zu schützen.

Bei legitimen Beschwerden oder Hinweisen zu negativen Auswirkungen auf Menschenrechte, Umwelt und Integrität, die als Teil unseres Handelns verursacht wurden oder unser Handeln dazu beigetragen hat, verpflichten wir uns im Rahmen unserer Möglichkeiten Abhilfe und Wiedergutmachung zu leisten oder daran mitzuwirken. Auf unserem Internetauftritt unter https://weberei-pahl.de/verantwortung/beschwerdeverfahren/ finden sie unsere direkten Kontaktmöglichkeiten um uns über ihre Hinweise, Kritik und Beschwerden in Kenntnis zu setzen. Wir möchten alle Beteiligten bzw. Betroffenen an dieser Stelle dazu aufrufen und ermutigen diese Möglichkeit zu nutzen.

Unser Handeln:

(Stand Mai 2023)

Trotz zahlreicher Möglichkeiten welche wir den Mitarbeitern insbesondere direkt in unseren Produktionswerken als „Tier 1“ Partner um Rückmeldungen zu geben, Vorschläge zu machen oder Beschwerden mitzuteilen, haben sich aktuell alle für die Möglichkeit der Meldung über die aufgehängten „Suggestion and Complaint boxes“ (zu Deutsch: Vorschlags- und Beschwerde-Boxen) entschieden.

Alle Meldungen wurden und werden zeitnah bearbeitet.

Uns ist in diesem Zusammenhang im Zuge eines Audits aufgefallen, dass wir eine noch bessere Anonymität bzw. Unabhängigkeit erreichen, wenn die Boxen nicht von der Personalabteilung, sondern vor Ort von Mitarbeiterbeauftragten gelehrt und zuerst ausgewertet werden. Dies werden wir nun zeitnah besprechen und eine Umsetzung vor Ort erwirken.

Gleichzeitig stellt sich für uns zum aktuellen Zeitpunkt der Zugriff bzw. Durchgriff auf Informationen über Tier 3 und in der Lieferkette weiterführende Partner noch als Herausforderung dar.
Es liegen uns von unseren Tier 2-Partnern (z.B. Garnlieferanten) zwar genügend Zertifikate vor, welche eine weiterführende nachhaltige Lieferkette bestätigen. Doch sehen wir unsere Aufgabe darin nicht abgeschlossen und wollen weiterführende direkte Informationen einholen.

(Stand Januar 2023)

Nachfolgend zeigen wir auf, wie viele Beschwerden und zu welchen Themen im entsprechenden Zeitraum bei uns eingegangen sind:

Die Beschwerden aus 2022 und 2023 beziehen sich im Schwerpunkt auf Themen zum Gesundheit-Management, Arbeitsschutz und -sicherheit sowie Vergütung

Auszug aus unserer Grundsatzerklärung:

Die Weberei Pahl baut auf starke Werte: Zuverlässigkeit und Ehrlichkeit, Glaubwürdigkeit und Integrität. Somit legen wir Wert auf eine offene und wahrheitsgemäße Berichterstattung und Kommunikation zu den Geschäftsvorgängen des Unternehmens gegenüber Gesellschaftern, Mitarbeitern, Kunden, Geschäftspartnern, der Öffentlichkeit im Allgemeinen und staatlichen Institutionen. Jeder Mitarbeiter achtet darauf, dass sowohl interne als auch externe Berichte, Aufzeichnungen und andere Unterlagen des Unternehmens in Übereinstimmung mit den geltenden gesetzlichen Regeln und Standards und somit stets vollständig und richtig sind sowie zeit- und systemgerecht erfolgen.

Auszug aus unserer Grundsatzerklärung:

Wir unternehmen die notwendigen Schritte, um vertrauliche Informationen und Geschäftsunterlagen vor dem Zugriff und dem Einblick nicht beteiligter Kollegen und sonstiger Dritter in geeigneter Weise zu schützen. Mitarbeiter des Unternehmens, die konkrete Informationen über nicht öffentlich bekannte Umstände besitzen, dürfen diese Informationen nicht weitergeben, gleichgültig, ob die Mitteilung der Insiderinformation willentlich oder unter grober Außerachtlassung der gebotenen Sorgfalt geschieht.

Auszug aus unserer Grundsatzerklärung:

Der Schutz von personenbezogenen Daten insbesondere der Mitarbeiter, Kunden und Lieferanten hat für die Weberei Pahl besondere Bedeutung. Ohne eine gesetzliche Zulässigkeit oder eine Einwilligung des Betroffenen dürfen keine personenbezogenen Daten erhoben oder verarbeitet werden.

Unser Handeln:
(Stand seit Mai 2018)

Seit dem 25. Mai 2018 agieren wir im Rahmen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
Alle weiteren Details hierzu finden Sie hier.